Allgemeine Geschäfts­bedingung­en Lastenrad miete Hamburg

AGB sind nicht die schönste Lektüre. Dennoch sind sie für unseren Geschäftsbetrieb unverzichtbar und jeder abgeschlossene Mietvertrag bezieht unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ein. Damit du jetzt nicht alles lesen musst  – ob du es lesen solltest, muss du bitte selbst entscheiden – haben wir für dich die wichtigsten sechs Punkte in diesem nicht rechtsverbindlichen Vorwort zusammengefasst:

  1. STRASSENFRACHTER übergibt dir ein verkehrstüchtiges Lastenrad. Dies wird mit einem Übergabeprotokoll bestätigt
  2. Die VertragspartnerIn ist für das Lastenrad verantwortlich und verpflichtet sich, es pfleglich und im Sinne der regulären Nutzung eines Lastenrades zu behandeln.
  3. Die VertragspartnerIn haftet für alle Schäden – auch, wenn die VertragspartnerIn den Schaden nicht selbst verursacht hat! Wenn etwas schief läuft, bist du verpflichtet, dich bei uns zu melden.
  4. Wir haften nicht für Schäden an deiner Ladung.
  5. Verzögert sich die Rückgabe entstehen dir zusätzliche Kosten!

In a nutshell: Pass gut auf deinen STRASSENFRACHTER auf, denn ab Übergabe bist du verantwortlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
das Mietangebot von STRASSENFRACHTER

(Stand 16.08.2022)

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden auf alle geschäftlichen Beziehungen zur Anmietung von Fahrzeugen (nachfolgend
„LASTENRAD“) zur exklusiven Nutzung durch den Kunden zwischen dem jeweiligen vertragsschließenden Nutzer des Lastenrades (nachfolgend KUNDE) und Michael Ullrich, Schadesweg 16, 20537 Hamburg (nachfolgend „STRASSENFRACHTER“) angewendet.

1.2
Abweichende Geschäftsbedingungen eines KUNDEN haben keine Gültigkeit.

2. Rahmenbedingungen der AGB

Den AGB liegen die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu Grunde.

3. Vertragsschluss

STRASSENFRACHTER vermietet dem Kunde ein elektrisch unterstütztes LASTENRAD für den gewünschten Zeitraum zur Nutzung. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde von STRASSENFRACHTER eine E-Mail mit der Bestellbestätigung erhält.

3.1 Übergabe und Einweisung

3.1.1
Die Miete beginnt mit der Übergabe des Lastenrades. Bei der Übergabe muss sich der Kunde durch ein geeignetes Ausweisdokument legitimieren.

3.1.2
Das Lastenrad und das Zubehör (z. B. Akku, Ladegerät, Kettenschloss, Bügelschloss Schlüssel, Spriegelaufbau) bleiben im Eigentum von STRASSENFRACHTER.

3.1.3
Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem alle Gebrauchsspuren, Schäden und Fehlfunktionen aufgenommen und dokumentiert werden.

3.1.4
Bei der Übergabe erfolgt eine Einweisung in die Nutzung des LASTENRADES.

3.2 Sicherung des LASTENRADES

Wird das LASTENRAD abgestellt, so ist der Kunde verpflichtet, es mit den ihm zur Verfügung gestellten Schlössern und Sicherungsmechanismen abzuschließen und somit gegen jede Art von Verlust zu sichern. Nicht fest verbaute Teile dürfen während des Abstellens nicht am LASTENRAD verbleiben (bspw. Akku).

3.3 Nutzungsberechtigung

Voraussetzung für den Abschluss des Mietvertrages ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie die Betätigung per E-Mail (siehe §3 Vertragsschluss).

3.4 BERECHTIGTE NUTZER

3.4.1
Das LASTENRAD samt Zubehör steht dem KUNDEN zur Verfügung. Falls das LASTENRAD zur gewerblichen Nutzung vorgesehen ist, kann das LASTENRAD den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend „BERECHTIGTE NUTZER“). Diese BERECHTIGTEN NUTZER sind im Übergabeprotokoll oder per E-Mail zu benennen. Das LASTENRAD wie auch das Zubehör darf darüber hinaus Dritten nicht überlassen oder in anderer Form die Nutzung
gewährt werden. Nicht gestattet ist die Verpfändung, der Verkauf, der Verleih, die Untervermietung sowie jede andere Belastung des LASTENRADES und des Zubehörs mit Rechten Dritter.

3.4.2
Der Kunde gestattet die Nutzung des LASTENRADES durch BERECHTIGTE NUTZER in eigener Verantwortung. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass der BERECHTIGTE NUTZER die Regelungen dieser AGB beachtet und sich mit der Funktionsweise des LASTENRADES vor Fahrtbeginn vertraut macht, und selbst die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt. Der KUNDE hat das Handeln von Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

4. Nutzungsvorschriften und Rückgabe

Die Nutzung des Lastenrades erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung liegt in der alleinigen Verantwortung des KUNDEN bzw. des BERECHTIGTEN NUTZERS.

4.1 Verkehrstüchtigkeit und Wartung

4.1.1
STRASSENFRACHTER übergibt das Lastenrad in gewartetem, verkehrstüchtigem Zustand. Während der Laufzeit der Miete übernimmt der KUNDE folgenden Aufgaben: Aufladen des Akkus, Überprüfung des Reifendrucks. Bei Rückgabe des Lastenrades muss der Akku nicht geladen sein.

4.1.2
Ungeachtet der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit durch STRASSENFRACHTER ist der KUNDE bzw. der BERECHTIGTE NUTZER verpflichtet, vor jedem Fahrtbeginn die wichtigsten Komponenten wie Rahmen, Bremssystem, Lenksystem, Sitz sowie den Reifenluftdruck auf Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

4.1.3
Bei Eintritt der Dämmerung sowie bei Nachtfahrten muss ein Test der Beleuchtungsanlage durchgeführt werden. Liegt bei Beginn der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, offensichtlich vor oder wird er während der Nutzung offenbar, ist die Nutzung des LASTENRADES sofort zu unterlassen. Der KUNDE ist verpflichtet, STRASSENFRACHTER sofort vom technischen Mangel zu unterrichten.

4.2 Pflege und Sicherung

4.2.1
Während der Mietzeit hat der KUNDE darauf zu achten, dass das LASTENRAD pfleglich und schonend behandelt wird. Insbesondere die Angaben zum Gesamtgewicht sind zu beachten (max. 300kg inkl. Ladung, Fahrer und Eigengewicht des LASTENRADES {LASTENRAD = 55kg} ).

4.2.2
Der KUNDE hat das LASTENRAD vor Beschädigung, Veränderung und Zerstörung zu schützen. Eingriffe am LASTENRAD sind nicht erlaubt. Das LASTENRAD darf nicht umgebaut, umgestaltet oder umgerüstet werden. Das LASTENRAD muss außerdem gegen Diebstahl, Verlust und unberechtigten Gebrauch durch Dritte gesichert werden. Das LASTENRAD muss bei jedem Abstellen an einem festen Gegenstand befestigt werden, bspw. einem Fahrradständer / Fahrradbügel. Ggf. ist der Akku mitzunehmen.

4.3 Nutzungsvorschriften

4.3.1
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sind jederzeit zu beachten.

4.3.2
Gegebenenfalls anfallende behördliche Gebühren stellt STRASSENFRACHTER dem Kunden in Rechnung.

4.4 Mitteilungspflicht

4.4.1
Liegt zu Beginn der Nutzung ein technischer Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, oder wird er während der Nutzung erkennbar, hat der KUNDE dies unverzüglich mitzuteilen und die Nutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Dies gilt auch für kleinere Mängel wie Reifen-, Felgen- oder Speichenschäden, Schäden an der Lenkung, am Licht und dem Spriegelaufbau oder der Gangschaltung.

4.4.2
Bei Unfällen, an denen außer dem KUNDEN fremdes Eigentum oder andere Personen beteiligt sind, ist der KUNDE verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch STRASSENFRACHTER zu verständigen. Erfolgt dies nicht, so haftet der KUNDE für den STRASSENFRACHTER aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schaden. Gleiches gilt, wenn das LASTENRAD während der Anmietung gestohlen oder mutwillig beschädigt (Vandalismus) wird oder beim Verlust von Zubehör.

4.4.3
Sofern Wartungs- und Reparaturarbeiten während der Mietzeit notwendig werden, hat der KUNDE STRASSENFRACHTER das Reparatur-/ Wartungsbedürfnis mitzuteilen. Eine Reparatur/Wartung durch den KUNDEN selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten darf nur erfolgen, sofern STRASSENFRACHTER hierzu ausdrücklich zugestimmt hat. Fallen Reparaturen und/oder Instandsetzungen während der Mietzeit an, so hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatz-LASTENRAD, es sei denn, die Notwendigkeit der Reparatur und/oder Instandsetzung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch STRASSENFRACHTER herbeigeführt. Minderung- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.5 Rückgabe

4.5.1
Der KUNDE ist verpflichtet, das LASTENRAD spätestens am Ende der Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird die Nutzung des LASTENRADES über die vereinbarte Mietdauer fortgesetzt verlängert sich das Mietverhältnis nicht. Die Anwendung des §545 BGB wird hiermit ausgeschlossen.

4.5.2
Das LASTENRAD muss vom KUNDEN mit dem gesamten an ihn übergebenen Zubehör wie Akkus, Schlössern und Schlüsseln zurückgeben werden. Bei Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt.

4.5.3
Verzögert sich die Rückgabe durch den KUNDEN so ist dieser verpflichtet, für jeden angefangenen Tag den reguläre Mietpreis zu zahlen. Weitere finanzielle Schäden sind durch den KUNDEN gegebenenfalls zu ersetzen. Die regulären Mietpreise sind auf www.strassenfrachter.de veröffentlicht.

5. Zahlung und Kaution

5.1 Zahlung

Der KUNDE ist verpflichtet, den Mietpreis bei der Übergabe des LASTENRADES in Bar zu zahlen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

6. Kundendaten, Datenschutz und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

6.1 Kundendaten

Der KUNDE ist verpflichtet, STRASSENFRACHTER unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich Änderungen hinsichtlich der BERECHTIGTEN NUTZER ergeben.

6.2 Datenschutz

Zur Durchführung des Vertrages wird STRASSENFRACHTER die erforderlichen Daten erheben. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Entnehmen Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz bitte unseren Datenschutzhinweisen auf www.strassenfrachter.de/datenschutz.html.

7. Haftung und Versicherungsschutz

7.1 Haftung gegenüber Dritten

Die Nutzung des LASTENRADES erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN. Der KUNDE haftet für jeglichen Schaden, welcher STRASSENFRACHTER aus seiner Zuwiderhandlung gegen Regelungen aus diesen AGB entsteht. Vom KUNDEN verursachte Schäden trägt der KUNDE selbst. Haftpflichtschäden müssen vom KUNDEN eigenverantwortlich abgesichert werden. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von STRASSENFRACHTER gegenüber dem KUNDEN bleiben hiervon unberührt.

7.2 Haftung gegenüber STRASSENFRACHTER

Verursacht der KUNDE fahrlässig einen Schaden am LASTENRAD oder wird das LASTENRAD aufgrund von Fahrlässigkeit des KUNDEN gestohlen, haftet er für den dadurch entstandenen Schaden am LASTENRAD bzw. für die Wiederbeschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag gemäß aktuellem Preisverzeichnis. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der KUNDE den Schaden oder den Diebstahl vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Maßgeblich für die Haftung ist dann der tatsächlich entstandene Schaden.

7.3 Haftung gegenüber BERECHTIGTEN NUTZERN

Der KUNDE haftet in gleichem Maße für die durch seine BERECHTIGTEN NUTZER verursachten Schäden.

Der KUNDE haftet in gleichem Maße für die durch seine BERECHTIGTEN NUTZER verursachten Schäden.

7.4 Haftung von STRASSENFRACHTER

Außer in Fällen der Verletzung von Kardinalpflichten sowie der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von STRASSENFRACHTER auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von STRASSENFRACHTER und nur auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Insbesondere haftet STRASSENFRACHTER weder für Schäden, die der KUNDE an und mit dem von ihm genutzten LASTENRAD oder an mit diesem transportierten Gegenständen verursacht, noch für Schäden, die dem KUNDEN durch jede Form der Nichtverfügbarkeit des LASTENRADES entstehen. Eine Haftung von STRASSENFRACHTER gegenüber dem KUNDEN entfällt im Falle unbefugter oder unerlaubter Benutzung der LASTENRADES.

7.5 Haftungsfreistellung

Der KUNDE stellt STRASSENFRACHTER von sämtlichen Ansprüchen frei, die durch die Verletzung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften durch den KUNDEN im Zusammenhang mit der Nutzung des LASTENRADES entstanden sind (z. B. Verkehrsverstöße, Bußgelder).

7.6 Versicherung und Selbstbeteiligung

Das LASTENRAD ist von STRASSENFRACHTER gegen (Teil-)Diebstahl und Vandalismus versichert. Diese Haftpflichtversicherung ist deckungsgleich mit den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 03.2021 (nachfolgend „AKB“ genannt). Verletzt der KUNDE eine Verpflichtung der AKB und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt der Versicherungsschutz.

8. Außergerichtliche Streitbeilegung

STRASSENFRACHTER ist weder zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet noch dazu bereit.

9. Schlussbestimmungen

9.1
Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.3
Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.